AGB / ALB: Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die BOLLMANN EXECUTIVES GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall übereinstimmend getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung seitens der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss und Durchführung

Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich bzw. schriftlich die Details im Hinblick auf die Dienstleistungen von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH, Honorar(e) und sonstige Kriterien, die bei der Beratung/dem Training oder dem Coaching relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich seitens der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH bestätigt werden.
Für Beratungsleistungen im Rahmen der Personalberatung gilt: Der Kunde verpflichtet sich, BOLLMANN EXECUTIVES GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur und relevante Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung eines durch BOLLMANN EXECUTIVES GmbH vorgestellten Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, BOLLMANN EXECUTIVES GmbH unverzüglich (spätestens 5 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird BOLLMANN EXECUTIVES GmbH über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.

§ 3 Vertragsdauer/Vertragsbeendigung

Die jeweilige Dauer der vereinbarten Dienstleistung wird in der Regel einzelvertraglich definiert. Ist diese nicht einzelvertraglich geregelt, oder wird die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit definiert, kann diese beidseitig, mit einer Frist von 4 Wochen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Sollten Termine zwischen BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und dem Kunden vereinbart sein, die durch den Kunden nicht eingehalten, oder gecancelt werden, werden diese mit 50% des vereinbarten Tagessatzes (bei Coachings, Beratungstagen oder Trainings), bzw. mit 50% der nächstfälligen Honorarstufe (bei Personalberatungen) berechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht einen Auftrag auch vorzeitig zu beenden. Ein vorzeitiges Projektende/ein Projektabbruch durch den Kunden berechtigt die BOLLMANN EXECUTIVES GmbH zur Berechnung des nächstfälligen Honorars in Höhe von 50%.

§ 4 Mitwirkungsklausel

Für einen erfolgreichen Projektverlauf sind die aktive Mitwirkung und eine kurze Reaktionszeit seitens des Kunden wichtig. Dies beinhaltet ein zeitnahes Feedback zu projektbezogenen Nachfragen seitens BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und in der Personalberatung zu vorgeschlagenen Kandidaten und schnellstmögliche Reaktion, bzw. in der Personalberatung schnellstmögliche Einladung interessanter Kandidaten zu einem Interview. Sollten diese Mitwirkungspflichten verletzt werden, so kann das Projekt seitens BOLLMANN EXECUTIVES GmbH vorzeitig beendet werden. Das Projekt kann insbesondere dann von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH beendet, bzw. als abgeschlossen betrachtet werden, wenn BOLLMANN EXECUTIVES GmbH innerhalb von 5 Arbeitstagen trotz Nachfragen kein Feedback zur weiteren Vorgehensweise bekommt.

§ 5 Honorar

In der Regel wird einzelvertraglich eine Honorarvereinbarung zwischen BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und dem Kunden getroffen. Für Personalberatungen gilt: Wurde zwischen dem Kunden und BOLLMANN EXECUTIVES GmbH keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis ab, beträgt das Honorar 1/3 des im Vertrag mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen sowie die erfolgsabhängigen Bestandteile. Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttojahresgehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des Kandidaten. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, 1) wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem BOLLMANN EXECUTIVES GmbH ihn dem Kunden vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt. 2) wenn der Kunde einen Kandidaten zunächst ablehnt oder der Kandidat sich gegen den Vertragsschluss mit dem Kunden entscheidet, dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Kunde und dem Kandidaten zustande kommt. 3) Wenn sich der Kunde und der jeweilige Kandidat vor Arbeitsantritt vom Vertrag lösen. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob BOLLMANN EXECUTIVES GmbH eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Kunden vorlag. Wenn nicht anders vereinbart werden bei vorzeitigem Projektende oder Abbruch eines Projektes seitens des Klienten oder sonstigem unerwarteten Projektende 50% der nächstfolgenden Honorarstufe berechnet. Eine Rückerstattung vereinbarungsgemäß berechneter Honorardienstleistungen ist ausgeschlossen, es gilt unsere Garantiezusage: Siehe §7 (Ersatzbemühungen/Garantie).

§ 6 Fälligkeit / Verzug

Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt, sofort und ohne Abzug, spätestens jedoch nach 14 Kalendertagen zur Zahlung (Zahlungseingang) fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte eine fällige Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen sein, wird je Zahlungserinnerung eine Mahngebühr, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages berechnet. Bis zum Zahlungseingang überfälliger Forderungen behalten wir uns das Recht vor, unsere Aktivitäten in dem Projekt ruhen zu lassen, die Umsetzung zur Beitreibung offener Rechnungsbeträge bleibt davon unberührt. Wird der Zahlungsaufforderung trotz Mahnung nicht nachgekommen, betrachten wir die Zusammenarbeit als beendet und stellen wie unter § 3 dargestellt eine Abschlussrechnung durch vorzeitiges Projektende (50% der nächstfälltigen Honorarstufe). Das trifft auf alle offene Forderungen zu, auch auf etwaige Mahngebühren. Weiterhin behält sich BOLLMANN EXECUTIVES GmbH auch das Recht vor, überfällige Außenstände als Zahlungsinformation an Rating- und Bewertungsagenturen weiterzuleiten, sowie überfällige Außenstände zum Vollzug an Inkassounternehmen weiterzuleiten. Dadurch entstehende Verluste/ Mehraufwendungen sind durch den Schuldner zu begleichen.

§ 7 Ersatzbemühungen/Garantie im Bereich Personalberatung

Kündigt ein von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH für eine Festeinstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt, wird BOLLMANN EXECUTIVES GmbH sich bemühen, einen Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. Eine Voraussetzung für die Garantieleistung ist die zeitnahe/direkte Information des Auftraggebers über die Gefährdung eines erfolgreichen Abschlusses der Probezeit, sowie mindestens eine Mediation mit zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidat unter Einbeziehung und aktiver Beteiligung der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH. Weiterhin kann die Ersatzbemühung nur dann erfolgen, wenn diese zeitnah/direkt mit Eintritt der Kündigung des Mitarbeiters durch den Auftraggeber der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH angezeigt und durch den Auftraggeber eingefordert wird, sowie mit dem identischen Suchprofil (laut Briefing des ursprünglichen Suchauftrages) umgehend erfolgen soll. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann BOLLMANN EXECUTIVES GmbH nicht geben. BOLLMANN EXECUTIVES GmbH verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von BOLLMANN EXECUTIVES GmbH für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Kündigung, bzw. Nichtantritt der Tätigkeit vorgenommen. Eine Rückerstattung bereits berechneter Honorare oder derer Anteile hingegen ist ausgeschlossen. Mündet die proaktive Vorstellung eines Kandidaten (ohne schriftlichen Einzelvertrag/Suchauftrag) in ein Arbeits- Vertragsverhältnis zwischen Kandidat und Kunde/Interessenten oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, leistet BOLLMANN EXECUTIVES GmbH keine Ersatzbemühungen.

§ 8 Datenschutz

BOLLMANN EXECUTIVES GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Konditionen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über BOLLMANN EXECUTIVES GmbH verpflichtet. Wir bekennen uns zur EU Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) und waren auch Diskretion zu einzelnen Mandaten. Wir behalten uns lediglich vor, sofern nicht anders vereinbart, den Markennamen von Kooperationspartnern als Referenz zu nutzen.

§ 9 Haftung

Da BOLLMANN EXECUTIVES GmbH weder weisungs- noch entscheidungsbefugt für seine Auftraggeber handelt und lediglich beratende Leistungen erbringt, schließt BOLLMANN EXECUTIVES GmbH jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenso für dem Kunden/Mandanten im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellte Dokumente oder elektronische Werkzeugen und Instrumente. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens BOLLMANN EXECUTIVES GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. BOLLMANN EXECUTIVES GmbH übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die dem Kunden gemäß § 2 obliegt. Sollten im Rahmen weiterer Beratungsfelder der BOLLMANN EXECUTIVES GmbH dem Kunden/Mandanten Vorlagen, Dateien oder elektronische Instrumente zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden gilt: Für Schäden jeglicher Art die aus der Verwendung der bereitgestellten Vorlagen entstehen, übernimmt die BOLLMANN EXECUTIVES GmbH keine Haftung und keine Verantwortung. Die Verwendung der Vorlagen obliegt einzig und alleine der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen BOLLMANN EXECUTIVES GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist Neuwied am Rhein. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.